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Sonstiges – Netzwerkveranstaltung
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Inhalte

Gesetzlich vorgeschriebene Teile des BGM - Teil II/II

Im 167 Abs. 2 Neuntes Sozialbesetzbuch (SGBIX) schreibt der Gesetzgeber Unternehmen vor, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement für seine Beschäftigten durchzuführen. Hierfür gibt es klare Regelungen.

Worauf ist bei der Implementierung und Durchführung des BEM konkret zu achten? Wo liegen die Unterschiede zu den Krankenrückkehrgesprächen? Welche Besonderheiten sind bei den BEM-Gesprächen zu beachten?

Informationen und gezielte Tipps aus der Praxis für Ihre Praxis von Ute Pulver.

Referentin

Ute Pulver,Inhaberin von Pulver Training und seit mehr als 20 Jahren in Unternehmen für BGM und als Unterstützerin für die Stärkung der Gesundheit der Beschäftigten tätig. Seit 2010 unterstützt sie Unternehmen beim Implementieren und Durchführen von BEM. Und seit 2015 führt sie gemeinsam mit dem FFAW (Freiburger Forschungsstelle für Arbeitswissenschaften GmbH) die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen in Unternehmen durch.

Hinweise

Die Zugangsdaten für MS Teams bekommen Sie spätestens am Tag vor der Veranstaltung zugesendet.

Bitte wenden Sie sich anfrankfurt@dgq.de, sollten Sie diese am Vortag der Veranstaltung nicht erhalten haben.

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  1. 14.05.2025
    12:00 - 13:00 Uhr
MS Teams
GS QN 2513
kostenfrei