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Blended Learning – Nachhaltigkeit
Blended Learning - Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS

Die EU-Standards verstehen und umsetzen

Die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU grundlegend, indem sie die Berichtspflichten und den Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich erweitert. Berichtspflichtige Unternehmen müssen zukünftig gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) darlegen, wie sie mit Risiken, Chancen und Auswirkungen Ihrer Unternehmenstätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte umgehen. 

Welche Unternehmen müssen nach CSRD und ESRS berichten?

Während bisher EU-weit ca. 12.000 Unternehmen berichtspflichtig waren, werden es zukünftig rund 50.000 Unternehmen sein, davon etwa 15.000 in Deutschland. Die Neuregelung betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleinere und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie weitere Unternehmen, die bestimmten Kriterien entsprechen.

Die Einführung erfolgt zeitlich versetzt:

  • Geschäftsjahr 2024: Große Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB, die bereits unter die NFRD-Berichtspflicht fallen
  • Geschäftsjahr 2025: Große Unternehmen nach HGB, die noch nicht nach NFRD berichten mussten
  • Geschäftsjahr 2026 (kann durch sogenanntes Opt-Out auf 2028 verschoben werden): Kapitalmarktorientierte KMU, kleine Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen
  • Geschäftsjahr 2028: Nicht-EU-Unternehmen mit Niederlassung oder Tochterunternehmen in der EU

5 wesentliche Elemente der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS

  1. Unternehmen müssen zukünftig umfassend darstellen, wie ihre Strategie, ihr Geschäftsmodell und ihre Wertschöpfungskette von Nachhaltigkeitsaspekten beeinflusst werden.
  2. Durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sollen Unternehmen die maßgeblichen Nachhaltigkeitsthemen ihres Unternehmens und ihrer Stakeholder bestimmen.  
  3. Unternehmen sollen zeigen, wie ihre Klimaschutzbemühungen mit dem Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C übereinstimmen, inklusive vorhandener Risiken, Chancen und deren finanzieller Auswirkungen.
  4. Für alle als wesentlich eingestuften Nachhaltigkeitsthemen sollen Unternehmen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Maßnahmen des Umgangs damit berichten und mit relevanten Indikatoren belegen.  
  5. Die Daten des Nachhaltigkeitsberichts sind im maschinenlesbaren Format ESEF zu erstellen und der Bericht als abgegrenzter Bestandteil des Lageberichts zu veröffentlichen.

Die Inhalte der Weiterbildung auf einen Blick:

  • Zusammenhänge wesentlicher Elemente und Anforderungen des Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
  • Grundlagen des nachhaltigen Stakeholder-Engagements.
  • Grundsätze einer kontinuierlichen und konsistenten Datenpflege und -erfassung, um verlässliche und vergleichbare  Daten für den Nachhaltigkeitsbericht bereitzustellen.
  • Integrationspotenziale der Nachhaltigkeitsberichtersrtattung in Ihre Unternehmensstrategien und -prozesse.
  • Erstellen eines Plans zur Umsetzung: Entwickeln Sie einen passenden Leitfaden zur Umsetzung der neuen Anforderungen in Ihrem Unternehmen, um die CSRD-Standards effektiv zu erfüllen.
Werden Sie zum versierten Ansprechpartner für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS!

Bereiten Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die neuen Berichtsanforderungen vor. Unser Blended Learning „Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS“ vermittelt die wichtigsten Inhalte und hilft Ihnen dabei, die für Ihr Unternehmen relevanten Themen zu erkennen. Welchen Nutzen Sie von dem Blended Learning haben, sehen Sie hier auf einen Blick.

Ihr Nutzen

  • Sie erwerben fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Anforderungen rund um das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und ESRS.
  • Sie entwickeln und erweitern Ihre Kompentenzen zur praktischen Anwendung der ESRS Standards in Ihrem Unternehmen.
  • Sie nutzen interaktive Aufgaben, Fallstudien und Gruppenübungen für ein abwechslungsreiches Lernerlebnis.
  • Sie profitieren vom Austausch mit unseren Fachexpert:innen sowie den anderen Teilnehmer:innen.

Teilnehmer

  • Nachhaltigkeitsmanager, CSR-Beauftragte, Qualitätsmanager
  • Führungskräfte und Entscheidungsträger, die Nachhaltigkeit in ihre Geschäftsstrategie integrieren möchten
  • Unternehmenskommunikations- und Beratungsfachleute
  • Auditoren und Assessoren mit Spezialisierung auf Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Kommunikationsexperten für interne und externe Nachhaltigkeitsinitiativen

Inhalte

Inhalte des E-Learnings:
  •     ESRS und CSRD: Inhalte, Hintergründe und Querverweise zu anderen Standards
  •     Kernprinzipien und Methoden der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  •     Effektive Reporting- und Kommunikationsstrategien für Nachhaltigkeitsleistungen
  •     Checklisten, Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen zum Download
Inhalte des Seminares:
  •     Kompakte Darstellung der wichtigsten Inhalte
  •     Vertiefung der CSRD- und ESRS-Prinzipien durch praktische Anwendung
  •     Entwicklung eines individuellen Leitfadens zur Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS
  •     Strategien zur Bewältigung von Herausforderungenin der praktischen Umsetzung
  •     Praxisnahes Lernen, angewendet an Ihrem speziellen Businesscase
  •     Gruppenarbeiten und Fallbeispiele zur Demonstration der Anwendung in verschiedenen Unternehmenskontexten

Besondere Hinweise

Dauer und Format:

E-Learning:
Interaktive Lernmodule zum zeitlich flexiblen Selbststudium. Das E-Learning steht Ihnen auch nach dem Workshop zum Nachlesen und Vertiefen für insgesamt 6 Monate zur Verfügung.

Workshop:
Vor Ort oder live online, 1 Tag, 9-17 Uhr, inklusive Pausen.

 


Zur Zeit gibt es keine öffentlichen Termine zu dieser Veranstaltung.


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