Die EU hat mit der KI-Verordnung (AI Act) einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) geschaffen. Viele Unternehmen nutzen KI in ihren Prozessen und Produkten und erhalten dadurch erhebliche Einsparpotentiale. Klassische Anwendungsbeispiele sind automatische Testsysteme in der Produktion oder KI-optimierte Planungsaufgaben in der Logistik. Durch den Erfolg von großen Sprachmodellen und Systemen wie ChatGPT haben KI-Anwendungen aber auch in indirekten Bereichen wie Kundensupport, Personalwesen und Marketing Einzug gehalten. In diesem Seminar werden die rechtlichen Anforderungen durch die KI-Verordnung für Unternehmen anhand praktischer Beispiele erklärt.
Die KI-VO wurde im August 2024 verabschiedet und beschreibt die Anforderungen an Betreiber und Anbieter von KI-Systemen. Die Verordnung gilt auch für ausländische Anbieter, die ihre Systeme innerhalb der EU vertreiben möchten. Die Anforderungen richten sich nach Risiko und Art des KI-Systems. Anbieter von Hochrisikosystemen müssen ein Risikomanagement und ein Qualitätsmanagement einführen. Hochrisikosysteme finden sich vielen Branchen, wie Bildung, Verkehr oder Medizin. Die ersten Anforderungen aus der KI-VO treten bereits im Februar 2025 in Kraft.
Unternehmen sollten zeitnah interne Richtlinien zur Datennutzung verabschieden, die es den Mitarbeitern erlauben rechtssicher mit KI zu arbeiten. Dabei sind insbesondere die Anforderungen aus Urheberrecht und Datenschutzgrundverordnung zu beachten. Zusätzlich müssen Unternehmen eine Liste von bereits im Einsatz befindlichen KI-Systemen erstellen. Die Risikokategorie dieser Systeme muss gemäß der KI-VO ermittelt werden. Je nach Einstufung ergeben sich unterschiedliche Anforderungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft treten. In diesem Training lernen Sie anhand praktischer Beispiele die Risikokategorie Ihrer Systeme zu ermitteln. Außerdem wissen Sie, wann die für Sie relevanten Anforderungen in Kraft treten.
Ein auf KI zugeschnittenes Managementsystem ist mit der ISO 42001 bereits verfügbar. Aktuell sind durch CENELEC eine Vielzahl von weiteren Normen in Vorbereitung, die einzelne Aspekte der KI-Verordnung regeln. Beispiele hierfür sind die Zertifizierung bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme oder die Bewertung der Datenqualität von Trainingsdaten. Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit für die Umsetzung der KI-VO ist es wichtig für Unternehmen zeitnah Mitarbeiter zu qualifizieren. Welchen Nutzen Sie von einer Weiterbildung zu den rechtlichen Anforderungen der KI-Verordnung haben, sehen Sie hier auf einen Blick.
Das Seminar richtet sich Qualitäts- und Complianceverantwortliche, die mit der Absicherung von KI betraut sind.
Das Format des Online-Trainings eignet sich besonders für diejenigen, die sich gern ortsungebunden und in Teilen selbstständig mit Hilfe digitaler Anwendungen neues Wissen aneignen möchten.
Ablauf des Online-Trainings:
09:00 - 17:00 Uhr Online-Phase mit Präsentation, Diskussion und Übungen, incl. 1h Mittagspause
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Unterlagen, Mittagessen und Pausengetränke.
Digitale Trainingsunterlagen (PDF)
Gruppe mit maximal 15 Personen
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ET AIC 2501 |
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