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E-Training: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es gilt ab 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Größere mittelständische Unternehmen müssen sich also mit den Spezifika des LkSG auseinanderzusetzen, damit sie ihren Betrieb rechtskonform aufrechterhalten können.

Erfahren Sie hier, was das LkSG besagt, für wen es gilt, welche Konsequenzen bei Verstößen drohen und wie Unternehmen die Anforderungen erfüllen können.

Was besagt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bezeichnet das deutsche Lieferkettengesetz auf Bundes-Ebene. Es steuert das wirtschaftliche Handeln von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Unternehmen.

Warum wurde das Gesetz eingeführt?

Das Ziel des Lieferkettengesetzes ist die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards von Unternehmen entlang ihrer globalen Lieferketten. Im Fokus stehen hierbei menschenrechtliche Sorgfaltspflichten, die vom LkSG betroffene Unternehmen innerhalb ihrer Lieferketten zu beachten haben. Neben dem Verhindern von Menschenrechtsverletzungen soll das Gesetz dazu beitragen:

  • Umweltauswirkungen zu minimieren
  • Transparenz zu fördern
  • Verantwortung von Unternehmen zu stärken
  • Internationale Standards zu stützen

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Beim Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz können Unternehmen Geldstrafen drohen. Neben finanziellen Strafen kann es auch zu Reputationsschäden und dem Ausschluss aus dem Lieferantenpool von Großunternehmen kommen.

Wie können Unternehmen die Anforderungen erfüllen? – Drei Maßnahmen zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Um den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gerecht zu werden, können Unternehmen unter anderem drei wichtige Maßnahmen umsetzen.

  1. Risikobewertung der Lieferketten durchführen.
  2. Offenlegen von relevanten Informationen über die Herkunft und Produktionsbedingungen von Waren. So wird die Transparenz von Lieferketten gefördert.
  3. Einführen von Sorgfaltspflichten.

Erfahren Sie in diesem Training alles, was Sie für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in Ihrem Unternehmen und in Ihrer Lieferkette wissen müssen.

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten einen detaillierten Einblick in die einzelnen Sorgfaltspflichten sowie die geschützten Rechtspositionen.
  • Sie lernen, wie Sie in Ihrem Unternehmen die Sorgfaltspflichten pragmatisch aber gesetzeskonform umsetzen können.
  • Sie lernen, die Inhalte des LkSG für Ihr Unternehmen zu verstehen und zu bewerten.

Teilnehmer

Menschenrechtsbeauftragte, LkSG-Beauftragte, Umwelt- oder Arbeitsschutzbeauftragte, Mitarbeiter von Rechts- oder Complianceabteilungen. Darüber hinaus alle Personen, die das LkSG in ihrem Unternehmen umsetzen oder überwachen müssen und sich einen Überblick über das Gesetz, seine Anforderungen und zukünftige Herausforderungen im Bereich Menschenrechte und Unternehmen verschaffen wollen.

Inhalte

  • Überblick über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
  • Anwendung des risikobasierten Ansatzes
  • Besonderheiten der Risikoanalyse
  • Umgang mit dem LkSG in KMUs
  • Maßnahmen zur Kontrolle der Wirksamkeit der Sorgfaltspflichten
  • Anforderungen an den Beschwerdemechanismus
  • Anforderungen an die Berichterstattung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Besondere Hinweise

Das Training wird von einem erfahrenen Juristen mit Spezialisierung im Bereich Menschenrechte durchgeführt.

  1. 18.06.2024
Online
ET LKSG2402
690,– €

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