Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es gilt ab 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Größere mittelständische Unternehmen müssen sich also mit den Spezifika des LkSG auseinanderzusetzen, damit sie ihren Betrieb rechtskonform aufrechterhalten können.
Erfahren Sie hier, was das LkSG besagt, für wen es gilt, welche Konsequenzen bei Verstößen drohen und wie Unternehmen die Anforderungen erfüllen können.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bezeichnet das deutsche Lieferkettengesetz auf Bundes-Ebene. Es steuert das wirtschaftliche Handeln von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Unternehmen.
Das Ziel des Lieferkettengesetzes ist die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards von Unternehmen entlang ihrer globalen Lieferketten. Im Fokus stehen hierbei menschenrechtliche Sorgfaltspflichten, die vom LkSG betroffene Unternehmen innerhalb ihrer Lieferketten zu beachten haben. Neben dem Verhindern von Menschenrechtsverletzungen soll das Gesetz dazu beitragen:
Beim Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz können Unternehmen Geldstrafen drohen. Neben finanziellen Strafen kann es auch zu Reputationsschäden und dem Ausschluss aus dem Lieferantenpool von Großunternehmen kommen.
Um den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gerecht zu werden, können Unternehmen unter anderem drei wichtige Maßnahmen umsetzen.
Erfahren Sie in diesem Training alles, was Sie für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in Ihrem Unternehmen und in Ihrer Lieferkette wissen müssen.
Menschenrechtsbeauftragte, LkSG-Beauftragte, Umwelt- oder Arbeitsschutzbeauftragte, Mitarbeiter von Rechts- oder Complianceabteilungen. Darüber hinaus alle Personen, die das LkSG in ihrem Unternehmen umsetzen oder überwachen müssen und sich einen Überblick über das Gesetz, seine Anforderungen und zukünftige Herausforderungen im Bereich Menschenrechte und Unternehmen verschaffen wollen.
Das Training beginnt um 09:00 Uhr.
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Fragen zu unseren Online Trainings und den Technische Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Online-Training finden Sie hier in unseren FAQs.
Das Training wird von einem erfahrenen Juristen mit Spezialisierung im Bereich Menschenrechte durchgeführt.
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